Grundsätzlich hat ein Bauherr für die Kampfmittelfreiheit seines Grundstückes zu sorgen. Im Zuge der Genehmigungsplanung vor dem Baubeginn muss er darum eine regelkonforme Untersuchung des zu bebauenden Grundes veranlassen. Die Erkundung des Baugrundstückes darf nur geschultes Fachpersonal von zugelassenen Fachunternehmen übernehmen. Wir, die Kampfmittelortung Welker GmbH, sind ein solches Unternehmen nach § 7 und § 20 des Sprengstoffgesetzes und unser qualifiziertes Fachpersonal besteht aus Befähigungsscheininhabern nach Paragraph 20 SprengG.
Feststellung der Kampfmittelfreiheit
Je nach Grundstück stehen verschiedene Verfahren zur Feststellung der Kampfmittelfreiheit zur Auswahl. Eines davon ist die so genannte Bohrlochsondierung. Hierbei wird mit einem unserer Bohrgeräte oder einem unserer speziell ausgerüsteten Bohrbagger eine Schneckenbohrung auf dem Baugrund ausgeführt. Nachdem diese Bohrung mit einem PVC Rohr versehen wurde, erfolgt die Tiefensondierung mittels eines Differenzmagnetometers.
Ferromagnetische Störkörper können wir bei Baumaßnahmen wie z.B. Straßenbau, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Boden eingreifenden Maßnahmen für Fundamente (Flachgründungen) und Baugrubenaushub mit einem unserer Oberflächenortungssysteme feststellen.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Möglichkeiten auf Ihrem Baugrund zu erfahren:
Kampfmittelortung Welker GmbH
Tel.: 06752 − 13 18 81
info@kmo-welker.com
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 07.00 — 12.00 Uhr
Mo.-Fr.: 13.00 — 16.30 Uhr